Diese Arbeit gibt Antwort auf die Frage, welche räumliche Konstellation ein Rechtsstreit aufweisen muss, so dass sich die internationale Zuständigkeit des befassten Gerichts nach der Brüssel I-VO und dem revLugÜ richtet. Seit dem Inkrafttreten des EuGVÜ in den 70er Jahren ist die Frage aufgeworfen, ob seine Zuständigkeitsregeln eine teleologische Reduktion erfordern: Setzt ihre Anwendung einen Vertragsstaatenbezug des Rechtsstreits voraus? Da die Zuständigkeitsregeln der Brüssel I-VO fast denselben Wortlaut aufweisen wie diejenigen ihres Vorgängers, stellt sich diese Frage hier ebenso wie dort. Anders als bei EuGVÜ und LugÜ sind jedoch bei Brüssel I-VO und revLugÜ sehr unterschiedliche Rechtsquellen aneinander gekoppelt: Das EuGVÜ wurde vergemeinschaftet. Die Brüssel I-VO ist Teil eines europäischen Zivilverfahrensrechts, das dem Aufbau eines europäischen Justizraums dient. Diese Arbeit untersucht das Verhältnis von gemeinschaftsrechtlicher und völkervertraglicher Zuständigkeitsordnung und bestimmt ihren Auslegungszusammenhang neu.