Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Novemberrevolution von 1918/19 in Deutschland wurde die zukünftige Staatsform des Reiches entschieden: sie musste nunmehr eine parlamentarische Demokratie sein. Die ausgewählte Nationalversammlung versuchte diese Staatsform in der am 11. August verkündeten Verfassung widerzuspiegeln. Dennoch ist anzumerken, dass die Nationalversammlung von den Ideen Max Webers beeinflusst wurde, wonach der Reichspräsident als oberster Repräsentant des Staates und seiner Einheit aufgefasst wurde. In diesem Sinne nahm er eine herrschende Stellung in Verfassungsrecht und Wirklichkeit der Weimarer Republik ein. Dies wird bei der Betrachtung seiner wichtigsten Befugnisse deutlich. Folgende Kompetenzen lassen sich beispielhaft nennen: -Er konnte den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass. -Ferner war der Reichspräsident befugt, den Reichskanzler zu ernennen. -Darüber hinaus wurden die Reichsbeamten gemäß Art. 46 WRV vom Reichspräsident berufen.-Durch den Art. 48 WRV verfügte der Reichspräsident über zwei Kompetenzen und zwar die sog. Reichsexekution und die Diktaturgewalt.Die zuletzt genannten Befugnisse stellen nach allgemeiner Auffassung bedeutsame Ursachen dar, die zum Scheitern der Weimarer Republik beigetragen haben.Es stellt sich die Frage: was regeln die in Art. 48 WRV vorgesehene Kompetenzen, damit sie als Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik aufgefasst werden? Die vorliegende Arbeit versucht die Bedeutung dieses Artikels zu erläutern, um seine Anwendung entlang der kleinen Geschichte der Weimarer Republik vollständig zu verstehen. Zu diesem Zweck kann man sich nicht nur mit seinem Wortlaut begnügen, vielmehr ist es unerlässlich, seine Entstehungsgeschichte zu beachten. Nachdem der Anlass, also der Geist des Artikels 48 WRV festgestellt wird, konzentriert sich die Arbeit auf den Inhalt des Artikels 48 und seine Auslegungen. Am Ende werden die Auswirkungen bzw. die Anwendung des Artikels 48 WRV dargestellt.