Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, FHWien der WKW, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) GBI I 2015/22, welches aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie vom 26.06.2013 eingeführt wurde, hatte eine der umfangreichsten Novellierungen zur Folge. Die Richtlinie 2013/34/EU ist nicht nur eine Neufassung, sondern auch eine Zusammenführung der 4. (Rechnungslegung des Jahresabschlusses) und 7. Bilanzrichtlinie (Konzernabschluss). Das RÄG 2014 bringt sowohl eine Harmonisierung der Bilanzvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie auch eine Annäherung an das Steuerrecht mit sich. Ebenso soll es eine Erleichterung für Klein- und Mittelbetriebe schaffen.In dieser Masterarbeit wird auf das Thema der Bewertung der Schulden und die Änderungen eingegangen, welche das RÄG 2014 mit sich bringt. Die Arbeit setzt sich mit den Verbindlichkeiten und den Rückstellungen auseinander und geht auf die Situation vor und nach dem RÄG 2014, welches für alle Geschäftsjahre nach dem 31.12.2015 schlagend wurde und somit 2016 das erste Mal zur Anwendung kam, ein. Des Weiteren wird ein Vergleich zwischem dem UGB und IFRS gezogen um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu erläutern. Ebenso werden die Vor- und Nachteile beider Rechnungslegungsstandards dargestellt. Des Weiteren sollen die Wahlrechte, die bilanzpolitischen Spielräume und die ungeklärten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Erst- und Folgebewertung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen aufgezeigt werden. Die Arbeit richtet sich an Bilanzierende, SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, UnternehmerInnen und VersicherungsmathematikerInnern, da für die Arbeit der genannten Gruppen die Änderungen großen Einfluss haben. Die genannten Gruppen wurden ebenso als ExpertInnen für den empirischen Teil, welcher anhand qualitativer Forschung ausgearbeitet wurde, herangezogen, um einen guten Gesamtüberblick zu verschaffen und alle Bereiche möglichst gut abdecken zu können. Sowohl der theoretische als auch der empirische Teil stellen einen umfassenden Einblick und Erkenntnisse über die aktuelle Gesetzeslage sowie die Wahlrechte dar.