<p>Die verkaufsfördernde Wirkung einer berühmten Künstlersignatur auf Kunstwerken kann von Kunstfälschern ebenso ausgenutzt werden wie von Künstlern, die sich in ghostwriterähnlichen Konstellationen eigener Assistenten und externer Produktionsstätten bedienen. Um dieser kommerziellen Bedeutung des „Rechts zur Signatur“ Rechnung zu tragen, lässt sich – in Anlehnung an das allgemeine Persönlichkeitsrecht – auch für das Urheberpersönlichkeitsrecht ein vermögenswerter Bestandteil begründen. Unter Rückgriff auf eine kunsthistorische Annäherung an das Thema werden anschließend vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten des Signaturrechts sowie schadensrechtliche Maßnahmen gegen Fälscher von Kunstwerken untersucht.</p>