Die Übernahme von IPO-Kosten durch die Gesellschaft beim Secondary Offering

Geht eine Gesellschaft an die Börse und werden dabei ausschliesslich bestehende Aktien der bisherigen Aktionäre verkauft, fliesst der gesamte Platzierungserlös dem verkaufenden Aktionär zu. Die Gesellschaft geht dabei leer aus. Trotzdem übernimmt sie regelmässig die gesamten IPO-Kosten. Bei grösseren Transaktionen geht es schnell um zweistellige Millionenbeträge. Darf sie das überhaupt? Der Autor beantwortet diese Frage konsequent anhand von Art. 717, 718a und 678 OR. Er entwickelt präzise Kriterien für die zulässige Kostenübernahme, bezieht klar Position in der Kontroverse um mittelbare Gegenleistungen und zieht ausländische Rechtsprechung sowie aktuelle Transaktionen systematisch heran. Das Ergebnis: klare Handlungsempfehlungen für Verwaltungsrat und Praxis bei jeder IPO-Transaktion.
Juli 2026, 104 Seiten, Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft, Bd. 126, Deutsch
Schulthess
978-3-7255-9601-0

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