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Die Sozialbestattung (§ 74 SGB XII). Unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten der Bestattung übernehmen muss

Die Sozialbestattung (§ 74 SGB XII). Unter welchen Voraussetzungen ...

Inhalt

Fachbuch aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mittellose Hinterbliebene eines Verstorbenen können beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen. Die Voraussetzungen einer vom Sozialamt zu übernehmenden Sozialbestattung sind in § 74 SGB XII wie folgt geregelt: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.

Bibliografische Angaben

Mai 2017, 14 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783668452084

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