Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die EU_Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010 über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen die Grundstrukturen der Richtlinie mit Anwendungsbereich und Definitionen, ihre Entwicklungen und Perspektiven.Die audiovisuellen Mediendienste spielen heutzutage eine sehr wichtige Rolle in der Gesellschaft der EU-Länder. Laut den statistischen Daten der Television International Key Facts 2012 haben die EU-Bürger im Jahr 2011 etwa 230 Minuten täglich mit Fernsehen verbracht. Im Vergleich zum Jahr 2009 ist das zwei Minuten länger. Aus den statistischen Daten der vorherigen Jahren kann man auch vermuten, dass die Zahlen im Jahr 2012 noch höher liegen werden. Was den gesamten Konsum der audiovisuellen Mediendienste betrifft, ist dieser allein in Deutschland im Vergleich zum Jahr 1998 um 100 Minuten pro Tag gestiegen. Diese Tatsachen zeigen die zunehmende Bedeutung der audiovisuellen Mediendienste im alltäglichen Leben. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Regelung der audiovisuellen Mediendienste und des Rechtschutzes der Konsumenten sehr aktuell.Die wichtigste Rechtsquelle auf der EU-Ebene in diesem Bereich ist die Richtlinie 2010/13/EU vom 10.März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (AVMD-Richtlinie oder AVMD-RL).Die AVMD-Richtlinie reguliert u.a. Werbung, Produktplatzierung, Schutz von Gesundheit und Minderjährigen bei den audiovisuellen Mediendiensten. Um die wichtigsten Regelungen der AVMD-RL zu verstehen, muss man auch die Entwicklungsgeschichte und Grundstrukturen der Richtlinie betrachten. Zu untersuchen sind die Erwägungsgründe, die Veränderungen der Richtlinie seit dem Jahr 1989, die Grundstrukturen und Entwicklungsperspektiven der AVMD-RL.