Die Studie prüft, ob die geltende gesetzliche Regelung gerechtfertigt ist, das Ehegattenerbrecht erst mit rechtskräftiger Scheidung untergehen zu lassen. Sie tut dies interdisziplinär, rechtsvergleichend und auch unter Beachtung praxisnaher Problemstellungen. Neben kritischen Reflexionen über die Legitimationsgrundlagen des (Ehegatten-)Erbrechts wird die erb- und eherechtliche Ordnung in ihren Gesamtzusammenhängen miteinbezogen, und es wird auf Wertungswidersprüche des geltenden Rechts hingewiesen. Eine eigene empirische Untersuchung bei rund fünfhundert Scheidungsbetroffenen bei drei erstinstanzlichen Gerichten sowie rechtshistorische Erkenntnisse ergänzen diesen Ansatz. Die Arbeit fordert, dass - wie bereits im Güter- und Unterhaltsrecht - sich das (Ehegattenerb-)Recht an der faktischen Wirklichkeit einer nicht mehr intakten Ehe und nicht nur am formalen Eheband orientieren soll. Die Ergebnisse der Studie münden in konkrete Vorschläge für ein gesetzliches Alternativmodell.