Die binnenmarktbezogene Rechtsangleichungskompetenz des Art. 95 EG

Reichweite und Grenzen der Harmonisierungskompetenz sowie ihre Stellung in der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzverfassung

Das Institut der Rechtsangleichung ist stets Bestandteil der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung gewesen und hat den Prozess der Integration elementar getragen. Dieser wurde von dem Konflikt zwischen mitgliedstaatlichen und gemeinschaftlichen Kompetenzen begleitet. Der Wortlaut der zentralen Rechtsangleichungskompetenz des Art. 95 EG ermächtigt den Gemeinschaftsgesetzgeber zu einem Tätigwerden, sobald der geplante Rechtsakt Binnenmarktbezug aufweist. Nach allgemeiner Ansicht ist Art. 95 EG daher zu unscharf formuliert. Aus sich heraus vermag er die Gemeinschaftskompetenz nicht zu begrenzen. Der EuGH hat der aus Art. 95 EG resultierenden Kompetenz in jüngster Zeit erste Grenzen gesetzt. Diese Studie knüpft hieran an und zeigt weitere normative Grenzen auf.

August 2007, ca. 368 Seiten, Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht, Bd. 7, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-56069-3

Weitere Titel der Reihe: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht

Alle anzeigen

Weitere Titel zum Thema