Die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips im Staatshaftungsrecht
Das Rechtsstaatsprinzip spricht nach einhelliger Auffassung für die Unrechtshaftung des Staates. Bemerkenswert ist aber, dass es an einer näheren Begründung dieser Sichtweise fehlt. Emanuel Cordroch schlägt eine Brücke vom Rechtsstaatsprinzip zur Unrechtshaftung und schließt hieraus auf eine dogmatische Neuordnung des Staatshaftungsrechts: Die Untersuchung fußt auf einer rechtstheoretischen Analyse von Staatsakt, Rechtspflicht und Rechtsverletzungsfolge. Ausgangspunkt der Argumentation ist das vom Autor hergeleitete Prinzip der qualifizierten Rechtsbindung des Staates. Danach ist der Staat dem Recht kraft Art. 20 Abs. 3 GG - über die einfache Rechtsbindung Privater hinaus - in gesteigerter Weise verpflichtet. Auf Grundlage dieser Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips begründet der Autor, im Rahmen eines Rechtsfolgensystems, die rechtsstaatliche Forderung nach einer Pflicht des Staates zur Unrechtshaftung. Dieser Pflicht wird sodann der auf Art. 34 Satz 1 GG gestützte und neu entwickelte allgemeine Unrechtsanspruch des Geschädigten zur Seite gestellt. Der verfassungsdogmatische Ansatz bricht mit tradierten Sichtweisen: Die Lesart des Art. 34 Satz 1 GG als eigenständige Anspruchsnorm konfligiert mit der herkömmlichen Konstruktion des Amtshaftungsanspruchs (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Der allgemeine Unrechtsanspruch ist ferner als Bündelung von Amtshaftungs- und Folgenbeseitigungsanspruch begreifbar und überwindet insoweit die materiell-rechtliche Aufspaltung der staatlichen Unrechtshaftung.
Duncker & Humblot GmbH
978-3-428-19882-5

