Die vorliegende Arbeit betrachtet das Zusammenspiel der Bargeschäftsausnahme mit ihrer Rückausnahme
nach § 133 Abs. 1–3 InsO. Dabei wird systematisch-teleologisch untersucht, ob das in § 142 Abs. 1 InsO eingefügte Unlauterkeitserfordernis in den Tatbestand der Vorsatzanfechtung zu transferieren ist. Erforscht wird sodann der
Normzweck des § 142 InsO anhand der betroffenen Interessen, ihrer Bewertung und Abwägung, die sich im Tatbestand niedergeschlagen haben. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse werden die Auslegung und praktische Handhabung
der einzelnen Bargeschäftsvoraussetzungen reflektiert.