Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer ärztlichen Praxis stellt Rechtsprechung, Literatur und Praxis immer wieder vor Probleme, die sich aus der Kollision von ärztlichem Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht ergeben. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren mehrfach versucht, einzelnen Problemkreisen zu begegnen, jedoch nicht ohne neue Fragestellungen aufzuwerfen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Literatur arbeitet die Verfasserin das Schicksal ärztlicher Praxen im Insolvenzverfahren gründlich auf und widmet sich darüber hinaus vertieft den auftretenden Sonderproblemen, nicht nur in der Insolvenz einer Einzelarztpraxis, sondern auch bei Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren.
Neben der Bestimmung der Insolvenzmasse bildet die Frage nach den Fortführungs- und letztlich nach den Verwertungsmöglichkeiten einer Arztpraxis in der Insolvenz einen weiteren Schwerpunkt. Nach Bestimmung der Insolvenzmasse im Hinblick auf das Praxis- und Laborinventar, die Patientenkartei und die vertragsärztliche Zulassung, beleuchtet die Verfasserin unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die ärztlichen Honorarforderungen. Dabei untersucht die Verfasserin, wann der vertragsärztliche Vergütungsanspruch entsteht und ob und wann dieser in der Insolvenz massezugehörig ist.
Bei der Frage nach den Fortführungsmöglichkeiten einer Arztpraxis in der Insolvenz liegt der Fokus auf den Wirkungen und der Reichweite der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO unter besonderer Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung des BGH. Im Rahmen der Verwertungs- und Sanierungsmöglichkeiten einer Arztpraxis zugunsten der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger war von speziellem Interesse, ob und wie Arztpraxen, die als Berufsausübungsgemeinschaft oder medizinisches Versorgungszentrum organisiert sind, unter Erhalt der vertragsärztlichen Zulassungen in der Insolvenz veräußert werden können.