Die vorliegende Arbeit beschreibt und untersucht die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Führungs- und Aufsichtsaufgaben des schweizerischen Verwaltungsrates. Im Zentrum steht die Frage, welche Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Ausgestaltungsvariationen verbunden sind. Dabei geht der Autor auch eingehend auf die umstrittene Figur des CEO und Verwaltungsratspräsidenten in Personalunion ein.
Unsere aktienrechtliche Spitzenverfassung bietet für Kritiker eine bedeutende Angriffsfläche: Der schweizerische Verwaltungsrat nimmt gemäss gesetzlicher Ordnung sowohl Führungs- als auch Aufsichtsaufgaben wahr. Er hat damit die Aufgabe, sich selber zu überwachen. Mit dem Argument, dass niemand sich selber überwachen kann, wird von Kritikern eine klare Trennung und Zuordnung der Führungs- und Aufsichtsaufgaben an verschiedene Organe, nach dem Vorbild des deutschen Trennungsmodells, verlangt. Die Arbeit beurteilt das deutsche Modell und zeigt auf, weshalb ein Wechsel zum Trennungsmodell für die Schweiz nicht zu empfehlen ist.