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Die Abbildung von Vermögenswerten durch die Anlage-Tokens

Im Jahr 2018 wurden durch sogenannte Initial Coin Offerings (IC0) weltweit ca. USD 17 Mrd. Kapital aufgenommen. Diese neue Form der Kapitalbeschaffung erfreut sich insbesondere bei Jungunternehmen zunehmender Beliebtheit. Während die FINMA mit ihrer Wegleitung vom 16. Februar 2018 weitgehend Klarheit über die finanzmarktrechtlichen Implikationen von ICOs schaffen konnte, sind im Privatrecht zahlreiche Fragen ungeklärt geblieben. Fraglich ist insbesondere, ob sogenannte Tokens dazu verwendet werden können, Rechtspositionen ausserhalb einer Blockchain abzubilden. In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob Rechte wie Forderungen oder das Eigentum an Sachen durch Tokens abgebildet werden können. Anhand eines Vergleichs zum Wertpapierrecht wird zunächst aufgezeigt, welche Funktionen ein Token dazu erfüllen müsste. In einem zweiten Schritt wird untersucht, inwiefern ein Token diese Funktionen de lege lata erfüllen kann. Zum Schluss wird auf den Vorentwurf des Bundesrats zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eingegangen.
Januar 2019, 199 Seiten, Basler Studien zur Rechtswissenschaft / Reihe A: Privatrecht, Bd. 135, Deutsch
Helbing & Lichtenhahn
978-3-7190-4311-7

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