Unter dem Einfluss veränderter demographischer Strukturen, der steigenden Lebenserwartung und des damit einhergehenden Anstiegs altersbedingter Demenzerkrankungen haben zahlreiche europäische Staaten in den vergangenen zwei Jahrzehnten ihr Erwachsenenschutzrecht revidiert. Dabei sorgen die verstärkte Mobilität, die Migrationsbewegungen sowie die steigende Anzahl an Erwachsenen, welche im Ausland gelegenes Vermögen erwerben, sich dort einer medizinischen Behandlung unterziehen oder ihren Lebensabend in wärmeren Gefilden zu verbringen beabsichtigen, gleichzeitig für eine markante Zunahme der praktischen Bedeutung des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes. Der Autor stellt das durch die bevorstehende Ratifizierung des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens sowie die Anpassungen des Art. 85 IPRG umfassend revidierte internationale Erwachsenenschutzrecht der Schweiz erstmals in monographischer Form dar und schliesst damit die in der Lehre bis heute bestehende Lücke. Er erläutert die klassischen Bereiche der direkten internationalen Zuständigkeit schweizerischer Behörden zur Anordnung von Schutzmassnahmen, des hierauf sowie auf Vorsorgevollmachten und von Gesetzes wegen bestehende Vertretungsrechte anwendbaren Rechts sowie schliesslich der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schutzmassnahmen. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet dabei das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen, derweil die weiteren Kapitel der sorgfältigen Erörterung des autonomen Art. 85 IPRG sowie der einschlägigen bilateralen Staatsverträge auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes gewidmet sind.