Internationale Schuldverträge spielen im Rechts- und Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle. Im internationalen Verhältnis ist es wichtig, bereits im Vorfeld des Abschlusses eines Vertrages oder im Rahmen der Aufarbeitung eines vertragsrechtlichen Konfliktes zuverlässig erkennen zu können, welches Recht auf den Vertrag angewandt wird, wenn im betreffenden Einzelfall keine Rechtswahl vorliegt oder zulässig ist. Art. 117 IPRG beantwortet diese Frage im Grundsatz aus der Sicht des schweizerischen Kollisionsrechts und orientiert sich konzeptionell und dogmatisch eng am savignyschen Konzept des Sitzes der Rechtsverhältnisse und an den Ansätzen von Schnitzer mit der Frage nach der charakteristischen Leistung. Schuldverträge sind Ausdruck der gegenwärtigen Wirtschaft. Standen bei der Entwicklung der genannten Prinzipien durch Savigny und Schnitzer noch klassische und typisierbare Austauschverträge wie Kauf, Werkvertrag, Auftrag im Vordergrund, geht es heute auch vermehrt um gesellschaftsähnliche Zusammenarbeitsverträge. Es drängt sich daher die Frage auf, ob das herkömmliche Prinzip der 'charakteristischen' Leistung und die Anknüpfungsregel von Art. 117 IPRG bei neueren Vertragsarten oder heute verbreiteten Vertragsgestaltungen noch überzeugt. Die vorliegende Dissertation setzt sich eingehend mit der objektiven Anknüpfung nach Art. 117 IPRG auseinander. Es wird für alle gegenwärtig im wirtschaftlichen Alltag verbreiteten Verträge aufgezeigt, wie die Anknüpfung nach Art. 117 IPRG aufgrund der aktuellen Rechtslage erfolgt, und kritisch hinterfragt, ob sie zu einer angemessenen Lösung für die Frage nach dem anwendbaren Recht führt. Es werden die Problemstellen diskutiert und Lösungen für die Anknüpfung insbesondere derjenigen Vertragsverhältnisse vorgestellt, bei welchen die Anknüpfungsregel von Art. 117 IPRG Schwierigkeiten bereitet und keine Voraussehbarkeit und Rechtssicherheit gewährleistet.