Das in Art. 12 BV verankerte Recht auf Existenzsicherung verleiht Personen in Notlagen einen "Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind". Damit bietet das Grundrecht nicht nur Schutz vor vollständigem Ausschluss aus dem staatlichen Sozialleistungssystem; gewährleistet ist darüber hinaus ein ausnahmslos zu respektierendes substanzielles Minimum an Existenzmitteln und persönlicher Unterstützung. Die Arbeit legt dar, was im Lichte des Schutzzwecks und der Begründungslinien des Art. 12 BV zu diesem "grundrechtlichen Notbedarf" zu zählen ist, und zeigt vor dem Hintergrund grundrechtstheoretischer Ausführungen die differenzierten Schutzwirkungen der sozialstaatlichen Mindestgarantie im Sozialhilferecht sowie - punktuell - in der übrigen Rechtsordnung.