Fachbuch aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Darstellung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der arbeitsrechtlichen Praxis. Es wird geprüft, ob der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem BGM verpflichten kann. Außerdem wird die Rolle des BGM bei einer Kündigung bei Krankheit beleuchtet. Abschließend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (BR) im Hinblick auf das BGM erörtert und die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung (BV) anhand eines Praxisbeispiels evaluiert.Dass die Gesundheit der Belegschaften für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig ist, zeigt sich im Berufsalltag. Letztendlich kann nur eine gesunde Belegschaft eine hohe Produktivität erbringen und somit zum notwendigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen. Dabei wird die Situation für die Unternehmen durch den fortschreitenden demografischen Wandel noch verschärft: Durch den immer größer werdenden Fachkräftemangel basiert der Erfolg des Unternehmens auf einer Belegschaft mit stetig steigendem Durchschnittsalter.Viele Unternehmen haben auf diese Entwicklung und dem seit 2004 gesetzlich geregelten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch Umsetzung freiwilliger Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)-Maßnahmen reagiert. Zu den Unternehmen zählen z.B. BMW, Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover und die Bünting Unternehmensgruppe.Um gesundheitliche Risiken, wie z.B. schweres Heben und Tragen, klimatische Bedingungen, Lärmbelästigungen, gefährliche Stoffe und Strahlungen und psychische Belas-tungen aufzufangen oder vorzubeugen, ist ein BGM als präventive Maßnahme als auch das BEM als reaktive Maßnahme für die Erhaltung der Mitarbeitergesundheit entscheidend. Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist das vorhandene Arbeitskräftepotenzial optimal zu schützen, zu nutzen und gesund zu erhalten.