Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit Tatkomplexen und Fallbeispielen aus dem Zivilrecht.Zwischen A und M müsste ein Schuldverhältnis bestehen. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen A und M sind nicht ersichtlich. Ein Schuldverhältnis könnte sich aus dem „Wegerecht“ auf dem Grundstück 134/5 des A ergeben. Eine Grunddienstbarkeit gem. § 1018 BGB begründet regelmäßig ein sog. begleitendes Schuldverhältnis, welches dem Schutz der Rechtsgüter der beteiligten Parteien dient.Dieses bindet die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke. M ist jedoch lediglich Mieter und kein Eigentümer. Die §§ 1018 ff. BGB stellen jedoch eindeutig nur auf die Eigentümer als dinglich Berechtigte ab und treffen keine Regelungen für andere, mittelbar betroffene Personen, wie Mieter und Pächter.