Äußerungsrechtliche Schutzpflichten
Der Schutz vor herabsetzenden, unwahren und indiskreten Äußerungen im Vertragsrecht durch § 241 Abs. 2 BGB
Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht äußerungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine ¿ im Vergleich zum Deliktsrecht ¿ eigenständige Haftung ermöglichen. Ausgehend von verfassungs- und deliktsrechtlichen Vorgaben legt sie die Voraussetzungen dar, unter denen § 241 Abs. 2 BGB Ehrschutz, Wahrheitsschutz und Diskretion gebietet. Sie kommt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Mikroökonomie zu dem Ergebnis, dass der deliktsrechtlich sanktionierte Persönlichkeits- bzw. Unternehmensschutz automatisch auch als Schutzpflicht iSd. § 241 Abs. 2 BGB geschuldet wird. Im Übrigen bestehen diverse Besonderheiten, die im Vertragsrecht zu einer schärferen Haftung führen.
Mai 2012, ca. 390 Seiten, Göttinger Schriften zum Wirtschaftsrecht, Bd. 1, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-62230-8
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