Verträge über den Nachlass noch lebender Dritter standen seit Inkrafttreten des BGB selten im Fokus von Rechtsprechung oder Literatur. Obwohl sich die gesetzliche Regelung inmitten des Schuldrechts an prominenter Stelle des BGB befindet, sind zahlreiche Fragestellungen bislang nicht höchstrichterlich entschieden und von der Literatur wenig beachtet geblieben. Die praktische Relevanz des Themas sollte dennoch nicht unterschätzt werden, denn der Erbschaftsvertrag bietet in einigen Konstellationen Regelungsmöglichkeiten, die auf anderem Wege nicht gegeben sind. So ist der Erbschaftsvertrag zum Beispiel das einzige probate Gestaltungsmittel für die Vermögensnachfolge, sofern der lebende Erblasser nicht mehr an einer Gestaltung mitwirken will bzw. kann (z.B. wegen Testierunfähigkeit). Das Buch entstand in dem Bestreben, das Themenfeld grundlegend wissenschaftlich zu untersuchen und die gesetzliche Regelung einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Gleichzeitig ist es aber auch Ziel der Arbeit, der Praxis Hilfestellungen für den Umgang mit Verträgen über den Nachlass noch lebender Dritter de lege lata an die Hand zu geben.