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Grundbuchbereinigung durch Aufgebot

Von:Heisel

Inhalt

Wer sich mit dem Immobilienrecht beschäftigt, kennt sie aus leidvoller Erfahrung: Eintragungen im Grundbuch für längst verstorbene Personen, Personen unbekannten Aufenthalts, überhaupt Rechte, die nicht mehr ausgeübt werden (können). Solche Eintragungen lassen sich häufig auf herkömmlichem Weg nicht aus dem Grundbuch beseitigen, da es hierzu der Bewilligung des Eingetragenen bzw. seiner Erben samt Erbnachweis bedürfte. Doch das Gesetz kennt einen Ausweg und sieht für eine Vielzahl von Konstellationen das Aufgebotsverfahren als Möglichkeit der Grundbuchbereinigung vor: Vom Aufgebot des Eigentümers über das Aufgebot des unbekannten Grundschuldgläubigers oder gar das Aufgebot eines Vormerkungs- oder eines Vorkaufsberechtigten hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, überholte Eintragungen zu beseitigen. Jedoch sind die gesetzlichen Vorschriften leider nur erschwert auffindbar; die Tatsache, dass das zugehörige Verfahrensrecht sich im FamFG findet und damit an anderer Stelle als die materiellen Vorschriften, trägt dazu bei, dass vom Aufgebot in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht wurde. Das vorliegende Werk richtet sich bewusst an den Praktiker und gibt ihm die Möglichkeit, je nach Art der zu beseitigenden Eintragung, schnell die Möglichkeit des Aufgebots und dessen Voraussetzungen zu überblicken und gibt wertvolle Muster für die notarielle Praxis, flankiert von einer vertieften Darstellung einzelner Problembereiche des materiellen Aufgebotsrechts. Ein Werk, das in keiner Notarstelle fehlen sollte!

Bibliografische Angaben

Januar 2009, 298 Seiten, Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, Deutsch
Heymanns C.
978-3-452-27196-9

Schlagworte

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