Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG

Inhalt des Gesetzes und Kurzkommentierun

In der Vergangenheit haben Kreditinstitute einen Großteil der Zahlungsverkehrsgeschäfte erbracht, da eine Banklizenz die Voraussetzung für das Betreibendes Giro-Geschäfts war. Die nicht unter das Girogeschäft fallenden Zahlungsverkehrsgeschäftekonnten dagegen von Unternehmen außerhalb jeglicher Finanzaufsicht ausgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten des ZAG begann hier ein neues Kapitel: Sämtliche Zahlungsverkehrsgeschäfte (außer Wechsel und Scheck) sind als Zahlungsdienste im ZAG zusammengefasst worden. Ihr Betreiben setzt nun eine Vollbanklizenz oder eine Zulassung als Zahlungsinstitut voraus.

August 2026, ca. 336 Seiten, BVR-Bankenreihe, Bd. 44, Deutsch
DG Nexolution eG
978-3-87151-366-4

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