Die wohlerworbenen Rechte muten wie ein Überbleibsel vergangener Zeiten in unserer Rechtsordnung an. Dass bestimmte vermögenswerte Positionen Privater gegenüber dem Staat einen nahezu absoluten Schutz beanspruchen können, wird von der Wissenschaft in Frage gestellt. Wohlerworbene Rechte sind jedoch sowohl in der aktuellen Gesetzgebung - im Wasserrechtsgesetz und im Gewässerschutzgesetz - als auch in der Rechtsprechung präsent. Die Rechtsanwendung muss sich mit ihnen auseinandersetzen.
Die Untersuchung setzt sich zwei Ziele. Sie will zum einen die Dogmatik der wohlerworbenen Rechte aufarbeiten und klären, in welchem Ausmass die diesen Rechten zugesprochenen Eigenschaften - Gesetzesfestigkeit und Entschädigungsanspruch bei Beschränkung oder Entzug - sich begründen lassen. Die gewonnenen Ergebnisse werden sodann auf die Vorschriften über die Restwassersanierung übertragen. In Art. 80-83 des Gewässerschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Sanierung jener Gewässerabschnitte angeordnet, die durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst sind. Untersucht wird, wie weit die Sanierungen zu gehen haben und wo die Grenze zwischen entschädigungslosen und entschädigungspflichtigen Massnahmen verläuft.
Ein Urteils- und ein Sachregister erleichtern die Benützung des Buches.