Stehen Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterschutz im Zielkonflikt? Wettbewerbsrecht will Monopole abbauen, Immaterialgüterschutz gewährt Monopole. Beide Rechtsinstitute verfolgen aber dasselbe Ziel, die Förderung der Innovation und somit die Stärkung des Wettbewerbs. Sie sind also vielmehr komplementär. In vielen Fällen wird der Wettbewerb dennoch durch Immaterialgüterlizenzverträge eingeschränkt. Dies kann auch der Fall bei Know-how-Lizenzverträgen sein. Obwohl es kein Immaterialgüterrecht ist, hat geheimes Know-how vergleichbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und soll im Kartellrecht gleich behandelt werden. Diese Dissertation untersucht, inwieweit Know-how-Lizenzverträge dem europäischen und schweizerischen Wettbewerbsrecht unterstellt sind, insbesondere ob sie verbotene bzw. missbräuchliche Wettbewerbsbeschränkungen (i.S.v. Art. 81 EGV bzw. Art. 5 KG) darstellen. Sie analysiert, wie gängige Know-how-Lizenzvertragsklauseln kartellrechtlich zu beurteilen sind. Insbesondere wird die neue europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer- Verträge (GFVO-TT, Verordnung 772/2004) berücksichtigt.