Das Verhältnis der deutschen Rechtswissenschaft zur Dogmatik ist auf bemerkenswerte Weise ambivalent. Rechtsdogmatik wird als Herzstück der Rechtswissenschaft, zugleich aber auch als deutscher Sonderweg begriffen. Ihr Systemdenken gilt als Schlüssel zum Verständnis des Rechts und dessen konsistenter Anwendung, aber auch als Steigbügel einer Selbstermächtigung von Wissenschaft und Praxis gegenüber dem demokratischen Gesetzgeber. Manche kritisieren Dogmatik als Kommunikationshindernis und Abschottung gegenüber anderen Disziplinen, während sie andere als unerlässlichen Ausgangspunkt für jeden Austausch und Dialog verstehen. Dogmatik erscheint als Besonderheit des deutschen Rechtsdenkens, aber auch als Charakteristikum funktionierender Rechtssysteme. Was angesichts dessen nun der Auftrag und die Funktion von Dogmatik ist, welcher Art das Wissen ist, das sie zur Verfügung stellt, und was gute Dogmatik auszeichnet und von hypertrophen Entwicklungen unterscheidet, war Gegenstand eines Kolloquiums, das im Herbst 2009 vom KölnBonnerForum veranstaltet wurde und auf das die in diesem Band versammelten Beiträge zurückgehen.