Verwirkt die beschuldigte Person ihr Rügerecht, wenn sie einen Verfahrensmangel nicht sofort, sondern (erst) zu einem späte(re)n Zeitpunkt des Strafverfahrens geltend macht? Von einem angeblichen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ausgehend, bejahen Rechtsprechung und Literatur im Ergebnis regelmässig die Verwirkungsfolge. Trotz ihrer praktischen Bedeutung stand die eingangs erwähnte Fragestellung bisher nie im Zentrum einer umfassenden Arbeit. Die vorliegende Monographie füllt diese Lücke und hinterfragt kritisch, inwieweit sich der (ursprünglich) privatrechtliche Grundsatz von Treu und Glauben im Strafverfahren insbesondere auf die beschuldigte Person und deren Rügerecht übertragen lässt. Das Ergebnis wird anschliessend anhand von konkreten, praktischen Fragestellungen veranschaulicht.