Verwertungsgesellschaften sind einflussreiche Akteure der kreativen Bühne eines jeden europäischen Mitgliedstaates. Im europäischen Kontext sind die nationalen Verwertungsgesellschaften indes unterschiedlich stark und bedeutend. Durch die gemeinsame Betrachtung der baltischen Staaten wird das erforderliche Gewicht erreicht, um Aufmerksamkeit auf die berechtigten Interessen kleiner europäischen Mitgliedstaaten zu lenken. Denn wie in dieser Arbeit aufgezeigt wird, hat der europäische Gesetzgeber bei der Verabschiedung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt einen marktorientierten Ansatz verfolgt, der leider Aspekte wie nationale Kultur oder Präferenzen marktschwächerer Gruppen kaum berücksichtigt. Auf innerstaatlicher Ebene stellt die Arbeit eine rechtsvergleichende Einführung in das Recht der Verwertungsgesellschaften in Estland, Lettland und Litauen dar. Zum ersten Mal werden Recht und Praxis der kollektiven Rechtewahrnehmung in den baltischen Staaten eingehend wissenschaftlich aufgearbeitet. Als Anregung, Referenzsystem und Vergleichsmaßstab dient dabei vor allem das deutsche Recht der kollektiven Rechtewahrnehmung. Vervollständigt wird die Arbeit mit der Entstehungsgeschichte baltischer Verwertungsgesellschaften seit dem Ende des Ersten Weltkriegs einerseits sowie einer Darstellung des aktuellen baltischen Musikmarkts andererseits. Auch nach der Harmonisierung der kollektiven Rechtewahrnehmung sind viele kritische Punkte offen geblieben. Die Untersuchung soll daher als Anstoß zur Fortentwicklung des Rechts und der Praxis der Verwertungsgesellschaften dienen. Angesichts der Bedeutung der Verwertungsgesellschaften für die nationale Kultur der Mitgliedstaaten ist auch eine rechtspolitische Diskussion über die Rolle dieser Organisationen im europäischen und nationalen Zusammenhang weiter zu führen