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Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung und Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis

Völker- und verfassungsrechtlicher Rahmen und Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts

Inhalt

Völkerrechtliche Menschenrechtsverträge verpflichten Gesetzgeber und rechtsanwendende Behörden zur Verwirklichung von Diskriminierungsschutz (auch) in privaten Verhältnissen. Gleiches verlangen verfassungsrechtliche Schutzpflichten, wie sie sich aus dem in Art. 8 Abs. 2 BV verankerten Diskriminierungsverbot ergeben. Einen hohen Diskriminierungsschutzstandart im Arbeitrecht kennt auch das europäische Gemeinschaftsrecht, das für die vorliegende Untersuchung rechtsvergleichend beigezogen wird. Die völker- und verfassungsrechtlich anerkannten Diskriminierungsmerkmale sind verlässliche Kriterien zur Konkretisierung privatrechtlicher Generalklauseln zum Schutze der Arbeitnehmerpersönlichkeit. Das schweizerische Arbeitsrecht kennt einen auf Art. 2 und 27/28 ZGB sowie Art. 19/20, 328, 328b und 336 OR gestützten allgemeinen arbeitsrechtlichen Grund-satz der Nichtdiskriminierung, der Arbeitnehmende im ganzen Lebenszyklus eines Arbeitsverhältnisses vor Diskriminierung schützt. Der Gesetzgeber ist mit Blick auf die völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aufgerufen, die Schutzlücken - namentlich im Bereich der Beweislasthürden und fehlender Sanktionen - zu schliessen

Bibliografische Angaben

Oktober 2009, 656 Seiten, Abhandlungen zum schweizerischen Recht ASR, 1. Auflage, Deutsch
Stämpfli Verlag
9783727200281

Schlagworte

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