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Veräußerungsgewinne

Privatpersonen versteuern Gewinne aus Wertpapierverkäufen und Immobilien innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist im Rahmen der Einkommensteuer. (1) Wenn Kapitalgesellschaften durch Veräußerungen von Anteilen Gewinne erzielen, sind diese seit dem 1. Januar 2002 körperschaftssteuerfrei. (2) Veräußerungsgewinne von Personengesellschaften werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. (2)
August 2002, 13 Seiten, Deutsch
GBI-GENIOS VERLAG
9783737911627

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