Die Versicherer dürfen künftig nicht mehr bei ihrer Tarifkalkulation nach dem Geschlecht unterscheiden. Von diesem Urteil sind vor allem die Kfz-, Renten-, Kranken- und Lebensversicherung betroffen. Die Versicherungswirtschaft fürchtet, künftig keine risikoadäquaten Tarife mehr anbieten zu können. Dadurch droht auf den entsprechenden Märkten eine "adversen Selektion". Verbraucherschützer warnen hingegen vor Preistreiberei.