Die vorliegende Arbeit behandelt Strafsanktionen gegen natürliche Personen im schweizerischen Kartellrecht. Sedes materiae sind die Verwaltungsstrafen nach Art. 54 und 55 KG. Im Gegensatz zu den Verwaltungssanktionen gegen Unternehmen folgen sie bis heute dem Primat der indirekten Sanktionierung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen. Die Strafsanktionen sind in der Praxis der Wettbewerbsbehörden bisher unangewendet geblieben.
Der Verfasser kommentiert und würdigt das schweizerische Individualkartellstrafrecht in seinen entstehungsgeschichtlichen und wettbewerbspolitischen Gesamtzusammenhängen. Es werden die Gründe für dessen Anwendungsdefizit untersucht und Massnahmen zur Belebung einer Vollzugspraxis aufgezeigt. Die im Jahre 2014 jüngst gescheiterten parlamentarischen Vorstösse zur Einführung direkter Sanktionen gegen natürliche Personen werden eingehend dargestellt. Im Vordergrund stehen dabei die Motion SCHWEIGER und die Hintergründe des parlamentarischen Verfahrens.