Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsformwahl ist mit eine der bedeutendsten Entscheidungen, die ein Unternehmer treffen muss. Im deutschen Steuersystem gibt es keine einheitliche Besteuerung von Unternehmen. Die Einkommenssteuer knüpft an das Einkommen natürlicher Personen, die Körperschaftsteuer an das Einkommen juristischer Personen an, womit die Steuerbelastung von Unternehmenserträgen abhängig von der jeweiligen Rechtsform ist. Unter den zahlreichen Gesetzesvorhaben 2008 zählt die Unternehmenssteuerreform zweifelsfrei zu den schwierigsten Projekten. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Unternehmenssteuerreform vor allem zwei Hauptziele. Zum einen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und international wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen soll das nationale Steueraufkommen gesichert werden, so dass der Staat die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, um die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Zahlreiche Untersuchungen zur internationalen Unternehmenssteuerbelastung belegen, dass die deutschen Kapitalgesellschaften im europäischen Vergleich eine der höchsten nominalen und damit auch effektiv höchsten Steuerbelastungen aufweisen. Im Jahr 2006 unterlegen die Gewinne von Kapitalgesellschaften in Deutschland mit einer der höchsten tariflichen Steuerbelastung in den EU-Ländern von 38,65% (Thesaurierungsbelastung mit KSt, SolZ und GewSt (Hebesatz 400%). Die Gesamtsteuerbelastung von Personenunternehmen befindet sich dagegen seit der Steuerreform von 2000 im europäischen Mittelfeld. Untersuchungen zeigen, dass bereits 2007 rund 84% der mittelständischen Personenunternehmen nur noch einen effektiven Steuersatz von 20% haben und bei ca. 97% der Personengesellschaften die Gesamtsteuerbelastung niedriger als im Thesaurierungsfall einer Kapitalgesellschaft ist.