Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, das neue Versicherungsaufsichtssystem Solvency II sowie dessen Auswirkungen in Bezug auf die Harmonisierung in der EU kritisch zu beleuchten.
Nach der einleitenden Schilderung der Beweggründe, die das Entstehen eines derart umfassenden Projektes veranlasst haben, werden im zweiten Kapitel die jeweiligen Eigenmittelvorschriften aus dem Kreditwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetz gegenübergestellt und die jeweilige Entwicklung beschrieben.
Im Anschluss an die Darstellung der Risiken in beiden Wirtschaftszweigen wird ein Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen in den betreffenden Aufsichtsbereichen gegeben. Eine Begrenzung der Reichweite meiner Untersuchung möchte ich hier insofern vornehmen, als ich mich auf die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung der Unternehmen konzentrieren und hier lediglich die grundlegenden aufsichtsrechtlichen Standards für Banken und Versicherungsunternehmen betrachten werde.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit dem neuen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II, wobei zuerst die Rolle der Europäischen Kommission bei der Vorbereitung der Richtlinie mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen des EG-Vertrages (EGV, Nizza) dargestellt wird. Im Anschluss daran werden die Drei Säulen-Struktur und die grundlegenden theoretischen Aspekte des neuen Aufsichtssystems ausführlich behandelt, wobei der Harmonisierungsgedanke im Vordergrund steht.
Im vierten Kapital werden die Erkenntnisse bewertet und somit die Ergebnisse der Arbeit präsentiert. Hierbei soll auch dargelegt werden, inwieweit die Regelungen für Basel II als Grundlage für Solvency II dienen können. Die zehn Thesen am Schluss sollen Probleme aufzeigen und gleichzeitig einen Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen geben. Die vorliegende Arbeit spiegelt den frei zugänglichen Informationsstand bis zum 20.Juli 2005 wider.
Der Autor ist Versicherungsaufseher in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).