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Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG

Inhalt

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3 , Westsächsische Hochschule Zwickau, Standort Zwickau, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland ist die wichtigste Rechtsform das Einzelunternehmen. Im Jahr 2009 wurden über 2 Mio. Einzelunternehmen gezählt. Die GmbH ist mit ca. 500 000 Anmeldungen die am zweithäufigsten auftretende Rechtsform. Auf den nächsten Plätzen folgen die OHG und die KG. Das Schlusslicht bildet die AG. Gemessen an der Betrachtung der Umsätze ist die Bedeutung des Einzelunternehmens deutlich geringer. Die umsatzstärkste Rechtsform ist die GmbH. Ihr Anteil am Gesamtumsatz beträgt rund ein Drittel. An zweiter Stelle folgt die KG und die AG2.Durch häufige Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen sich Unternehmen immer wieder die Frage stellen, ob ihre gewählte Rechtsform immer noch günstig erscheint. So besteht ständig das Bedürfnis die bestehende Rechtsform in eine andere umzuwandeln. Die Ursachen für eine Umwandlung sind vielfältig. Ein wichtiger Punkt ist die Haftungsbeschränkung. Gerade bei Vermarktung von Produkten mit hohen Garantieansprüchen ist die Bedeutung der Risikominimierung besonders hoch. Ein anderer Aspekt ist die EK- Beschaffung. Häufig wartet man bei der Einführung von neuen Produkten und Geschäftsideen die Entwicklung ab. Bei großer Nachfrage können dann z.B. neue Gesellschafter am Unternehmen beteiligt werden. Andere Ursachen können aber auch eine Insolvenzvermeidung oder Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern sein3.Auch für den Fall, dass eine GmbH ihre unternehmerische Aktivität beenden möchte, um fortan in der Rechtsform einer OHG die Tätigkeiten fortzuführen, gibt es zahlreiche Ursachen. Gründe, die sich für diesen speziellen Formwechsel anbieten, werden an späterer Stelle noch genauer erläutert.Die GmbH ist eine juristische Person und kann bereits mit einem Gesellschafter errichtet werden. Charakteristisch für diese KapGes ist ein Mindestkapital von 25.000€. Die Gesellschafter haften nur i. H. der Einlage mit dem Gesellschaftsvermögen. Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt und unterliegt der KSt. Für die Rechtsform einer OHG müssen sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen. Für diese PersGes ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft gesamtschuldnerisch, persönlich und unbeschränkt.Eine OHG ist kein Steuersubjekt. Sie unterliegt weder der ESt noch der KSt4.[...]2 Vgl. www.destatis.de3 Vgl. Klingebiel et al. (2008), S. 6- 84 Vgl. Müller und Winkeljohann (2009), S. 8

Bibliografische Angaben

Oktober 2012, 83 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783656295549

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