Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit das ereignisunabhängige Kontrollieren von BPoC mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. Für ein besseres Verständnis der zugrundeliegenden Arbeit werden im ersten Teil Begrifflichkeiten in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung, insbesondere durch Institutionen, erläutert. Daraufhin wird einerseits auf den Rassismus in der Polizeiarbeit eingegangen und andererseits erläutert, wie dieser sichtbar wird. In diesem Kontext wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des polizeilichen Handelns aufgezeigt, der beschreibt, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen es der Polizei erlaubt ist, Grundrechte einzuschränken. Anschließend wird auf die Identitätsfeststellung eingegangen, woraufhin das Kernproblem dieser Arbeit betrachtet wird – das "Racial Profiling". Unter diesem Abschnitt werden die verschiedenen Profiling-Arten beschrieben, bevor explizit auf das Thema "Racial Profiling" eingegangen wird. Eingeleitet wird das Thema mit dem Rechtsmaßstab für "Racial Profiling"; dort wird aufgezeigt, ob die §§ 22 Abs. 1 a, 23 Abs. 1, Abs. 2 BPolG und § 27 BremPolG "Racial Profiling" begünstigen können. Daraufhin werden diese Gesetze im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK kritisch hinterfragt. Mithilfe von zwei Fallanalysen wird beispielhaft das Aufeinandertreffen von Polizeibeamten mit BPoC beschrieben und somit die Problematik nicht nur aufgezeigt, sondern auch wie das Gericht in diesem Zusammenhang verfahren ist und inwieweit die betroffenen Personen mit solchen Situationen umgehen. Im Anschluss an den Hauptteil, wird ferner darauf eingegangen, wie die staatlichen Institutionen mit den Rassismusvorwürfen gegen Polizeibeamte umgehen und welche Auswirkung dies auf die Gesellschaft und vor allem die Betroffenen hat. Letztendlich wird beschrieben, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um das marginalisierte Thema des Racial Profilings entgegenzuwirken beziehungsweise der Reduzierung dieser Handlungen beizutragen. In einer abschließenden Betrachtung des Gesamtzusammenhangs werden zusammenfassende Schlussfolgerungen getroffen.