"Premiumschutz" für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben in der EU?
Reichweite und Grenzen des Schutzes von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach der Verordnung (EU) 2024/1143
Von:
NordemannGeografische Herkunftsbezeichnungen kennzeichnen Produkte, ihre Qualität und sonstige Eigenschaften, die durch ihre Herkunft geprägt sind. Sie können als sog. geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe in ein Register eingetragen werden und dadurch EU-weiten Schutz erlangen. Heute sind die maßgeblichen Vorschriften in der Verordnung (EU) 2024/1143 geregelt. Der EuGH hat den Schutzumfang anhand zahlreicher Entscheidungen konkretisiert und erweitert. Die rechtswissenschaftliche Literatur spricht deswegen von einem "Premiumschutz". Die Arbeit greift diese Entwicklung auf und untersucht anhand des Schutzumfangs und dessen Grenzen, ob diese Bezeichnung im Vergleich zum Markenrecht zutreffend ist.
Juni 2026, ca. 217 Seiten, Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht, Bd. 157, Deutsch
Nomos Verlags GmbH
978-3-7560-4313-2
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