Wie muss das deutsche Verfahrensrecht angepasst werden, um Vorgaben des EU-Verbraucherrechts zu genügen? Susanne Lilian Gössl arbeitet dies aus zivil-, zivilprozess-, unions- und verfassungsrechtlicher Sicht heraus. Sie widmet sich dem Prozess und allen weiteren Verfahren, die zu einem vollstreckbaren Titel führen und auf einer Parteieinigung beruhen: Gerichts- und Schiedsverfahren, Prozess-, Schieds- und Anwaltsvergleich und notarielle Urkunde - denn hier kann die ungleiche Verhandlungsposition im Verfahren und bei der Parteieinigung selbst relevant werden und Anpassungen verlangen. Sie entwickelt ein System des europäisierten deutschen Verfahrensrechts, welches auf Informationspflichten abstellt. Richter, andere staatliche Stellen und auch Schiedsrichter müssen sicherstellen, dass Unionsrecht geprüft und den Parteien eine parteiautonome Entscheidung ermöglicht wird.<br /><br />Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Neapel; LL.M.-Studium in New Orleans (Tulane); 2013 Promotion (Köln); Referendariat in Hamburg, Washington D.C. und Santiago de Chile; Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Habilitandin und Akademische Rätin am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn; seit 2020 Professorin für Bürgerliches Recht und Digitalisierung des deutschen, ausländischen und Internationalen Privatrechts an der Universität zu Kiel.