Prozessvoraussetzungen sind die Grundbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht auf eine Klage oder ein Gesuch überhaupt eintritt. Trotz dieser zentralen Bedeutung widmet die ZPO den Prozessvoraussetzungen gerade einmal drei Bestimmungen (Art. 59 – 61 ZPO). Auch ist der Katalog der Prozessvoraussetzungen in Art. 59 Abs. 2 ZPO nicht abschliessend. Es erstaunt somit nicht, dass viele, für die Anwendung der Prozessvoraussetzungen wichtige Fragen einer Antwort harren. Der Erörterung dieser Fragen widmet sich diese Abhandlung als erste umfassende Untersuchung seit Inkrafttreten der Eidgenössischen ZPO und des BGG.