Die ständige Optimierung von Arbeitsaufgaben im Facility Management erfordert eine Neugestaltung von überholten Vertragsregelungen, die den Ansprüchen beider Vertragsparteien gerecht werden sollen. Die in dieser Arbeit ersichtliche Problematik der Vertragsgestaltung - die Ausübung von Vertragsoptimierungen aus der Umsetzung von neuen Konzepten im Facility Management mit Hilfe juristischer Grundlagen heraus - rechtfertigt die Tätigkeit des Facility Managers in diesem ursprünglichen nur Juristen vorbehaltenen Umfeld. So ist der Facility Manager durch ein grundlegendes Verständnis im Vertragswesen zu Anfang der Vertragsgestaltung bei der Ermittlung dessen, was die Beteiligten wollen, fähig, mit der Beratung eines Juristen an seiner Seite ein optimiertes Vertragswerk zu erarbeiten.