Markenschutz von Unternehmen wird zunehmend wichtig, aber auch komplexer und kostspieliger. Die Arbeit untersucht, inwieweit es für Unternehmen in der Schweiz und in Deutschland möglich ist, auf eine amtliche Registrierung der eigenen Marken zu verzichten und dennoch durch Benutzung Kennzeichenschutz und Weiterbenutzungsrechte gegenüber anderen Markeninhabern zu erlangen. Das in der Schweiz geltende Recht, ein einfaches Kennzeichen weiterbenutzen zu können, auch wenn dieses durch einen Dritten später als Marke anmeldet wird, wäre auch für die deutsche und europäische Rechtspraxis wünschenswert, um kleinere und mittlere Unternehmen zu schützen und überflüssige Markenanmeldungen und Verletzungsprozesse zu vermeiden.