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Das Berufsverbot nach Art. 33 FINMAG

Inhalt

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA kann Personen, welche für eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht persönlich verantwortlich sind, für die Dauer von bis zu fünf Jahren für jegliche Tätigkeiten in leitender Stellung auf dem Finanzmarkt sperren. Die Massnahme kann für die Betroffenen einschneidend sein. Mit dem Berufsverbot gerät ein grosser Teil von Mitarbeitenden von Beaufsichtigten potenziell in den Fokus der Aufsichtsbehörde. Die Politik forderte zuletzt schärfere Sanktionen gegen verantwortliche Personen, weshalb das Berufsverbot als Massnahme der FINMA künftig an Bedeutung gewinnen dürfte. Die Arbeit behandelt die einzelnen Elemente sowie die Rechtsnatur des finanzmakrtrechtlichen Berufsverbotes und beleuchtet für das Berusverbotsverfahren vor der FINMA relevante verfahrensrechtliche Aspekte.

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Weitere Titel der Reihe: Veröffentlichungen aus dem LL.M.-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Zürich und dem Europa Institut Zürich

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