Inhaltsangabe:Einleitung:Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland blickt auf eine über hundertfünfzig Jahre alte Tradition zurück und ist somit älter als die gesetzliche Sozialversicherung. Innerhalb des Drei-Schichten-Systems der Altersvorsorge gewinnt sie, neben der privaten Vorsorge, immer mehr an Bedeutung. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der Probleme des gesetzlichen Rentenversicherungssystems deutlich. Im Rahmen der bAV sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu. Diese betrieblichen Ruhegelder sind eine freiwillige Sozialleistung der Arbeitgeber ?in Anerkennung und Erwartung langjähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers? zur Sicherung des Lebensstandards im Alter. Allerdings sind die Ansprüche der Betriebsrentner abhängig von dem wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers, da der weitaus größte Teil der bAV auf Durchführungswege entfällt, bei denen der Arbeitgeber gegenüber den Versorgungsberechtigten direkt oder indirekt verpflichtet ist, so dass sie im Konkursfall gefährdet sind oder gar gänzlich entfallen können. Die Aufgabe zur Beseitigung dieser Lücke wurde Ende 1974, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), dem Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) als gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung übertragen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:InhaltsverzeichnisIIAbkürzungsverzeichnisVAbbildungsverzeichnisVII1Einleitung11.1Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung11.2Problemstellung und Gang der Untersuchung22Entstehungsgeschichte der Insolvenzsicherung in Deutschland42.1Ausgangslage42.2Ausgestaltungsmöglichkeiten der Insolvenzsicherung52.2.1Vorbemerkungen52.2.2Träger und Art der Insolvenzsicherung62.2.3Finanzierung der Insolvenzsicherung82.3Gründung des Pensions-Sicherungs-Vereins93Der Pensions-Sicherungs-Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung113.1Geltungsbereich und Aufgaben113.2Sicherungsfälle113.3Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege133.3.1Grundlagen133.3.2Unmittelbare Versorgungszusage143.3.3Mittelbare Versorgungszusagen153.3.3.1Direktversicherung153.3.3.2Unterstützungskasse163.3.3.3Pensionsfonds173.4Gesicherter Personenkreis183.4.1Versorgungsempfänger183.4.2Versorgungsanwärter183.5System der Leistungsabwicklung193.5.1Dauer der Leistung193.5.2Höhe der Leistung203.5.2.1Laufende […]