Zum Werk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - veröffentlicht von der BaFin - konkretisieren § 25a KWG und beinhalten die Umsetzung der qualitativen Anforderungen der Vorgaben der internationalen Standardsetzer an das Risikocontrolling von Banken und die entsprechenden bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse in deutsches Recht. Der Kommentar baut auf der sechsten Novelle der MaRisk auf. Seit der letzten Überarbeitung der MaRisk sind einige Themen zum Risikomanagement auf europäischer Ebene durch Guidelines der ESMA und insbesondere der EBA in den Vordergrund gerückt. Im Fokus der nun Achten Novelle der MaRisk vom 29. Mai 2024 stehen u.a. die Inhalte der seit der Erstauflage erlassenen Europäischen "Guidelines", insbesondere diejenigen zum Management diverser Risiken wie etwa Zinsänderungsrisiken (BTR 2.3) und Kreditspreadrisiken (BTR 5) im Anlagebuch. Diese haben erhebliche Bedeutung für die Strategie des Risikomanagements. Die Kommentierung berücksichtigt die Aufsichtsmitteilung der BaFin zur proportionalen Behandlung kleiner und sehr kleiner Kreditinstitute vom 26.November 2024. Die Kommentierung erfolgt vor dem Hintergrund zahlreicher Bankenkrisen und macht mithin auch auf das Erkennen und Aufgreifen riskanten Banken-Handelns aufmerksam. Der Kommentar liefert einen ganzheitlichen Blick zu den MaRisk und erläutert die komplexe Rechts- und Gesetzeslage unter Berücksichtigung der vielfältigen einschlägigen Rechtsprechung, europäischer Richtlinien und Verordnungen sowie Guidelines und Auslegungshinweise europäischer Behörden. Vorteile auf einen Blickausführliche Darstellung der Neuerungenpraxistaugliche Anwendungshinweisekompakte Übersicht der sich in der täglichen Arbeit stellenden Pflichten Zur Neuauflage Die zweite Auflage schließt die 8. MaRisk-Novelle sowie deren Aktualisierungen vom 29.05.2024 ein und kommentiert die jeweils einschlägigen Normen auch unter dem Wandel der BAIT zur DORA. Zielgruppe Für Banken, Unternehmen, Unternehmensberatung, Anlageberatung, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Aufsichtsbehörden.