Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2.0999999, Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Da das HGB keine eindeutigen Regelungen für die Leasingbilanzierung enthält, wird in der Praxis auf die steuerlichen Regelungen, die in den vom BMF veröffentlichten Leasingerlassen zum Ausdruck kommen, sowie auf die einschlägige Rechtsprechung zurückgegriffen. Die rechtliche Ausgestaltung eines Leasingvertrages hat zwangsläufig einen großen Einfluß auf den Jahresabschluß und somit auf die Qualität von Informationen im Einzel- und Konzernabschluß.Sowohl in Deutschland als auch weltweit ist gerade das Mobilien-Leasing zu einem festen Bestandteil des Wirtschaftsgeschehens geworden , so daß bei der Bewerkstelligung großer Investitionen in mobile Wirtschaftsgüter viele Unternehmen nach bilanzschonenden Lösungen suchen, die durch optimale off-balance-Finanzierungen sichergestellt werden können. Dadurch werden Investitionen weder nach deutschen noch nach IAS/US-GAAP-Regeln die Bilanz des Leasingnehmers belasten. Es ist davon auszugehen, daß die Betrachtungs-weise an Steuererlassen der Leasingbilanzierung in Deutschland und die Bilanzierung nach US-GAAP und IAS zu erheblichen Unterschieden in der Zuordnung von Leasinggeschäften zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer führt, da die angelsächsisch dominierten Standards die Information der Investoren in den Vordergrund stellen. Die bedeutendsten „Standardsetter“ legen besonderen Wert darauf, daß die Rechnungslegung ein Bild bietet, das den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Unternehmen entspricht. Im Gegensatz hierzu zielt das deutsche, ebenso wie das gesamte kontinentaleuropäische Verständnis auf den Schutz der Gläubiger ab. Das Ziel dieser Arbeit ist, anhand der aktuellen Bilanzierungspraxis von Mobilien-Leasingverträgen nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften und nach den Vorschriften des FASB sowie des IASC, das Ausmaß möglicher resultierender Unterschiede aufzuzeigen.