Inhaltsangabe:Einleitung:Im November 2002 veröffentlichte die Deutsche Telekom für die ersten drei Quartale des laufenden Geschäftsjahrs einen Rekordfehlbetrag i. H. v. 24,5 Mrd. Euro. Der größte Teil dieses Verlustes kam durch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte zustande, die weitestgehend im Zuge der Akquisitionen von Voicestream und Powertel im Geschäftsjahr 2001 entstanden waren. Interessanterweise wurde diese Bereinigung der Konzernbilanz im Anschluss an eine Neubesetzung der Konzernspitze vorgenommen und von den Analysten folglich als sauberer Start der neuen Geschäftsführung interpretiert. Vorausgegangen war dieser bilanzpolitischen Maßnahme eine grundlegende Reform der für die Bilanzierung der Deutschen Telekom maßgeblichen US-amerikanischen Rechnungs-legungsstandards. Das Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlichte im Juni 2001 im Zuge des Projekts ?Business Combinations? den Standard SFAS 142 ?Goodwill and Other Intangible Assets? und beendete somit vorläufig die Jahrzehnte währende Debatte über angemessene Bilanzierungsregeln für derivative Geschäfts- oder Firmenwerte. Insbesondere die neue Konzeption der Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten stieß jedoch auf ein überwiegend kritisches Echo bei Bilanzadressaten und weiteren Interessengruppen. Traditionell wurde der Geschäfts- oder Firmenwert im Zuge eines Unternehmenserwerbs als Vermögenswert aktiviert und anschließend über eine je nach rechtlicher Grundlage variierende Nutzungsdauer planmäßig und ? sofern erforderlich ? außerplanmäßig abgeschrieben. An die Stelle der planmäßigen Abschreibung tritt mit Geltung des SFAS 142 der international als Impairment-Only Approach bezeichnete Ansatz, den Geschäfts- oder Firmenwert regelmäßig einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und lediglich im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Spätestens im Zuge der Veröffentlichung des IFRS 3 ?Unternehmenszusammenschlüsse? durch das International Accounting Standards Board (IASB) im Jahr 2004 in Anlehnung an die US-amerikanischen Vorschriften avancierte die Frage nach geeigneten Regeln zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten auch in Deutschland zu einem der bedeutendsten Themen in der Rechnungslegungsliteratur und -praxis. Zwar ist das Verbot planmäßiger Abschreibungen kein gänzlich neuer Ansatz der Goodwillbilanzierung, jedoch erlangen die Bilanzierungsregeln für Geschäfts- oder Firmenwerte insbesondere vor dem […]