In der Schweiz haben nicht nur Landnotarinnen und -notare, sondern auch Urkundspersonen in der Stadt regelmässig mit Fragen des landwirtschaftlichen Bodenrechts zu tun. Das für die Materie wesentliche Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) trat am 1. Januar 1994 in Kraft, ist mithin bald zwanzigjährig. Mit Blick auf die hohe praktische Relevanz für Notarinnen und Notare drängt sich eine nähere Betrachtung der verschiedenen, massgebenden Themenbereiche auf. Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Beat Stalder enthält eine Darstellung der öffentlich-rechtlichen Aspekte des landwirtschaftlichen Bodenrechts. Martin Bichsel, Notar und Rechtsanwalt, widmet sich den privatrechtlichen Aspekten des BGBB, dies insbesondere aus der Sicht des Notars. Die Grundbuchpraxis zum landwirtschaftlichen Bodenrecht wird von Fürsprecher/Grundbuchverwalter Jürg Flück erläutert. Regierungsstatthalter Markus Grossenbacher setzt sich mit der Praxis zum landwirtschaftlichen Bodenrecht aus der Sicht der Bewilligungsbehörde auseinander.