<p>Seit einigen Jahren findet die Bezeichnung Klassismus für die ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der sozioökonomischen Herkunft oder Position verbreitet Anwendung im öffentlichen Diskurs. Die wissenschaftliche Rezeption des Begriffs ist jedoch weiterhin marginal. Die Arbeit prüft den Klassismusbegriff auf seine Nutzbarkeit für die Rechtswissenschaften. Ausgehend von der noch immer bestehenden sozialen Exklusivität des juristischen Universitätsstudiums und der besonderen Rolle, die Studierende nach Abschluss der juristischen Ausbildung in der Gesellschaft einnehmen, untersucht die Autorin außerdem im Anschluss, inwieweit der Klassismus in den Rechtswissenschaften selbst ein verfassungsrechtliches Problem darstellt.</p>