Der wichtigste Vertrag zur Nutzung von Immaterialgütern durch Dritte ist der Lizenzvertrag. Als Vertrag zwischen Unternehmen fällt er grundsätzlich in den sachlichen Geltungsbereich der Kartellgesetzgebung. Die vorliegende Arbeit untersucht nach einem Überblick über den Lizenzvertrag und das Kartellrecht die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in Lizenzverträgen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten.
Die Zulässigkeit wird nicht nur nach schweizerischem Kartellgesetz sondern auch nach Kartellrecht der Europäischen Union geprüft. Dargestellt werden insbesondere die bisherige Praxis und die einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen zu Lizenzverträgen, die auch nach Aufhebung des Erfordernisses der Freistellung per 1. Mai 2004 wichtige Leitlinien für die kartellrechtliche Beurteilung von Lizenzverträgen darstellen.