Die Strafverfolgungsbehörden agieren im Bereich der Medienarbeit in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Presse- und Berichterstattungsfreiheit einerseits und den zu achtenden Grundrechten des Beschuldigten und Drittbetroffener andererseits. Presse, Rundfunk, Fernsehen und den neuen Medien wiederum kommt eine besondere und vielschichtige verfassungsrechtliche Bedeutung zu, die sich aus den in Art. 5 I 2 GG verankerten Grundrechten der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung, aber auch aus dem in Art. 20 I GG verankerten Demokratieprinzip speist. Für die in dieser verfassungsrechtlichen Gemengelage von den Strafverfolgungsbehörden zu treffende Entscheidung über eine Auskunftserteilung gegenüber Medien und Öffentlichkeit zu anhängigen Strafverfahren liefert der Regelungsvorschlag (Gesetzentwurf) ein interessengerechtes und praxistaugliches Modell.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Robert Esser, RA Hanns W. Feigen, RA Prof. Dr. Björn Gercke, PräsLKA a.D. Wolfgang Hertinger, Prof. Dr. Gerrit Hornung, Dr. Horst Hund, Prof. Dr. Albert Ingold, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, RiAG Dr. Markus Mavany, Min Herbert Mertin, Steffen Rittig, Prof. Dr. Josef Ruthig, Prof. Dr. Mark A. Zöller.